Archiv der Kategorie: Stellungnahmen

Stellungnahme vom Presserat

Publikation von Bildern und Namensnennung / Presserat erinnert an berufsethische Regeln

Die Ermordung einer Genfer Sozialtherapeutin und ihre dramatischen Umstände haben verständlicherweise ein grosses Echo bei Bevölkerung und Medien ausgelöst. Allerdings erhielt das Publikum dabei den Eindruck einer uneinheitlichen
Medienberichterstattung: Der Presserat erinnert deshalb an die Regeln für die Berichterstattung über derartige Ereignisse. Sie betreffen den Schutz der Privatsphäre des Opfers und seiner Angehörigen, aber auch des mutmasslichen Mörders.
In einer ersten Phase, als die beiden Personen als vermisst gemeldet waren, veröffentlichten die Medien logischerweise deren Bilder, um die Ermittlungen zu unterstützen. Sobald das Opfer jedoch entdeckt und der mutmassliche Täter festgenommen war, galten wieder die üblichen berufsethischen Regeln. Ohne Einwilligung der Betroffenen waren die Medien ab diesem Zeitpunkt deshalb angehalten, auf eine Identifizierung mit Namen und Bild zu verzichten.
Schliesslich weist der Schweizer Presserat darauf hin, dass sich Journalisten gemäss seinen Richtlinien besonders zurückhaltend gegenüber Personen zeigen sollten, «die sich in einer Notlage befinden oder die unter dem Schock eines Ereignisses stehen sowie bei Trauernden».
Weitere Auskunft: Dominique von Burg, Präsident des Schweizer Presserates,
Tel. 079 609 27 08

Die Konferenz der Chefredaktorinnen und Chefredaktoren warnt vor der voreiligen Kriminalisierung von Journalisten

Die Schweizer Chefredaktorenkonferenz stellt mit Sorge fest, dass sich die Behinderungen von Medienschaffenden in jüngster Zeit gehäuft haben. So hat der britische Nachrichtendienst die Londoner Redaktion des „Guardian“ gezwungen, die Daten zum Fall Snowden zu löschen, der Partner des federführenden Redaktors wurde am Flughafen London-Heathrow stundenlang festgehalten. In Neuenburg haben Beamte die Wohnung des Journalisten Ludovic Rocchi in La Chaux-de-Fonds durchsucht – in seiner Abwesenheit. Sie haben Computer, Datenträger und Unterlagen konfisziert und abtransportiert. Rocchi wird der Amtsgeheimnisverletzung, Ehrverletzung und Verleumdung beschuldigt, vergleichsweise harmloser Delikte also, welche eine Behandlung wie bei einem Schwerverbrecher nicht rechtfertigen.
Die Medienfreiheit ist eines der höchsten Güter in der Demokratie. Die Konferenz der
Chefredaktorinnen und Chefredaktoren warnt deshalb vor der voreiligen Kriminalisierung von Journalisten und protestiert gegen das von der Neuenburger Staatsanwaltschaft angeordnete, massive Vorgehen gegen Ludovic Rocchi und den Übergriff des britischen Nachrichtendienst auf die Redaktion des „Guardian“.
Sie wird auch den offenen Protestbrief verschiedener nordischer Chefredaktoren an den
britischen Staatspräsidenten David Cameron mitunterzeichnen.
Weitere Auskünfte:
Martin Spieler, Präsident der Konferenz der ChefredaktorInnen
Telefon +41 (0)44 248 47 55, E-Mail martin.spieler@sonntagszeitung.ch

Code of Conduct

Empfehlungen zum Umgang mit bezahlter Werbung

Alle Akteure – Redaktionen, Verleger und Werber – betonen in ihren Verhaltens- oder Standesregeln uneingeschränkt das Prinzip der vollen Transparenz gegenüber dem Publikum. Für den Medienkonsumenten muss demnach immer klar erkennbar sein, welche Inhalte redaktionell verantwortet und welche kommerziell beeinflusst, also von Dritten bezahlt sind. Werden die Formen in der Absicht vermischt, die Medien- Konsumenten zu täuschen, leidet die Glaubwürdigkeit sowohl der Redaktion, der Verleger als auch der Anzeigenkunden der Gattung Zeitungen und Zeitschriften.
Code of conduct

GPK-Bericht zum Fall Borer

Die Schweizer Chefredaktorenkonferenz hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass die GPK bei ihrer Aufarbeitung des Falls Borer auch die verstärkte Regulierung der Medien unter staatlicher Aufsicht diskutiert hat. Wir sind der Meinung, dass die aktuelle Regulierungsdichte durchaus genügt und mit Persönlichkeitsschutz. Gegendarstellungsrecht und UWG griffige Rechtsmittel für Betroffene bestehen. Auch die generelle Kritik an den Medien teilen wir nicht. Wir sind der Meinung, dass nach den bekannten anfänglichen Fehlleistungen der Fall Borer durch die Schweizer Medien angemessen behandelt und die kritischen Fragen gestellt worden sind.
Ausserdem weisen wir darauf hin, dass mit dem Presserat, der sich ausführlich mit dem Fall Borer befasst hat, ein funktionierendes Selbstregulierungsorgan in der Medienbranche existiert. Wichtiger als weitergehende staatliche Regelungen oder Gelüste um eine staatliche Aufsicht der Branche scheint uns der in anderen Ländern längst übliche Einbezug der Verleger in den Presserat.