Die Schweizer Chefredaktorenkonferenz hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass die GPK bei ihrer Aufarbeitung des Falls Borer auch die verstärkte Regulierung der Medien unter staatlicher Aufsicht diskutiert hat. Wir sind der Meinung, dass die aktuelle Regulierungsdichte durchaus genügt und mit Persönlichkeitsschutz. Gegendarstellungsrecht und UWG griffige Rechtsmittel für Betroffene bestehen. Auch die generelle Kritik an den Medien teilen wir nicht. Wir sind der Meinung, dass nach den bekannten anfänglichen Fehlleistungen der Fall Borer durch die Schweizer Medien angemessen behandelt und die kritischen Fragen gestellt worden sind.
Ausserdem weisen wir darauf hin, dass mit dem Presserat, der sich ausführlich mit dem Fall Borer befasst hat, ein funktionierendes Selbstregulierungsorgan in der Medienbranche existiert. Wichtiger als weitergehende staatliche Regelungen oder Gelüste um eine staatliche Aufsicht der Branche scheint uns der in anderen Ländern längst übliche Einbezug der Verleger in den Presserat.